Hier finden Sie eine einfache und übersichtliche Möglichkeit wichtige persönliche Gesundheitsdaten und Verfügungen zu dokumentieren. Sie müssen sich dazu die entsprechenden Seiten nur ausdrucken und ausfüllen. Die Dokumente sollten Sie dann entweder zusammen mit Ihrer Hausapotheke oder zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten aufbewahren; bis auf den Organspende-Ausweis, der gehört in die Brieftasche bzw. ins Portemonnaie.
An dieser Stelle haben wir für Sie eine übersichtliche und praktische Vorlage für Ihre persönlichen Gesundheitsdaten bereitgestellt.
Impfungen schützen Ihre Gesundheit. Allerdings müssen sie in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. In der Praxis zeigt sich, dass dies nicht selten versäumt wird, nicht zuletzt weil die Impfpässe verlegt werden. Bitten Sie in einem solchen Fall Ihren Arzt darum, Ihnen einen neuen Impfausweis auszustellen, denn ohne eine Dokumentation der Impfungen lässt sich kein wirkungsvoller Impfschutz aufbauen.
Tipp: Wenn Kinder im Alter von etwa 5 Jahren zur letzten Vorsorgeuntersuchung kommen, sollten Sie dem Arzt nicht nur den Untersuchungs-, sondern auch den Impfpass vorlegen. Bei vielen Jugendlichen ist der Impfschutz leider lückenhaft, weil Impfungen beispielsweise wegen Krankheit versäumt wurden. Spätestens im Rahmen der so genannten Jugendgesundheits-Untersuchung, die seit kurzem von der Krankenkasse für Heranwachsende im Alter zwischen 12 und 15 Jahren angeboten wird, sollte der Impfschutz überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden.
Chronisch Kranke werden meist von mehreren Ärzten behandelt und nehmen eine Vielzahl von Medikamenten ein. Ziel sollte es sein, dass jeder der behandelnden Ärzte auf einen Blick erkennen kann, welche Medikamente die Betroffenen einnehmen. Dies lässt sich leicht erreichen, indem Patienten eine Liste der eingenommenen Medikamente führen und immer dann aktualisieren, wenn eine Dosierung geändert oder ein anderes Medikament verordnet wird. Viele Ärzte halten für ihre Patienten spezielle Medikamentenpässe bereit. Fragen Sie danach oder drucken Sie sich diese aus.
Die moderne Hochleistungsmedizin rettet Leben aber sie macht auch Angst. Angst davor, am Ende des Lebens hilflos einem technischen Apparat ausgeliefert zu sein und auch dann weiter behandelt zu werden, wenn man lieber in Frieden sterben würde. Diese Angst ist nicht ganz unberechtigt und die Gefahr besonders groß, wenn Patienten sich nicht über ihre diesbezüglichen Werte und Wünsche geäußert haben. Vor diesem Hintergrund wurde die Patientenverfügung (auch “Patiententestament” oder “Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung” genannt) entwickelt.
Sinn und Zweck
Mit der Patientenverfügung können Sie Regelungen Ihrer medizinischen Versorgung im voraus für den Fall festlegen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Willen zu äußern, z. B. nach einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung. Darüber hinaus benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die die von Ihnen schriftlich getroffenen Entscheidungen verfolgt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Willenserklärung ist für Ärzte, das Behandlungspersonal und die Vertrauensperson bindend.
Aufbewahrung
Geben Sie allen Beteiligten (z. B. Ihrem Vertreter, Ihrem behandelnden Arzt oder sonstigen Zeugen) eine Kopie Ihrer Patientenverfügung und vermerken Sie hierauf, wo sich das Original dieser Patientenverfügung befindet. Sofern eine Einweisung ins Krankenhaus oder in ein Pflegeheim geplant ist, nehmen Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung mit und übergeben diese dem behandelnden Arzt bzw. der Stationsschwester.
Gültigkeit
Patientenverfügungen sind so lange gültig bis diese widerrufen oder durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. Jeder nach dem Gesetz Geschäftsfähige kann eine Patientenverfügung erstellen. Diese ist auch dann gültig, wenn sie nicht notariell beglaubigt ist. Es empfiehlt sich jedoch, die Patientenverfügung mit dem behandelnden Arzt bzw. Hausarzt zu besprechen und diesem die ausgefüllte Patientenverfügung zu zeigen, damit er als Zeuge die Authentizität der Unterschrift und die noch vorhandene Geschäfts- und damit Einwilligungsfähigkeit des Patienten bestätigt.
Weiterhin sollten Sie in regelmäßigen Abständen (z. B. alle 2 Jahre) durch Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung bestätigen, dass diese unverändert ist.
Weitere nützliche Informationen finden Sie unter:
Sinn und Zweck
Mit der Vorsorgevollmacht benennen Sie vorsorglich für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Willen zu äußern, z. B. nach einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung, einen Vertreter Ihres Vertrauens, der Sie in den von Ihnen festgelegten Bereichen (Gesundheitsfürsorge/Pflege, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Post und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Behörden, Vermögensangelegenheiten und persönliche Angelegenheiten etc.) vertritt und Ihre Wünsche für Sie regelt. Sofern eine gesetzliche Vertretung erforderlich ist, können Sie in der Vorsorgevollmacht Ihren Wunsch äußern, die von Ihnen namentlich genannte Person zu Ihrem Betreuer ernennen zu lassen.
Aufbewahrung
Geben Sie allen Beteiligten (z. B. Ihrem Vertreter, Ihrem behandelnden Arzt oder sonstigen Zeugen) eine Kopie Ihrer Vorsorgevollmacht.
Gültigkeit
Vorsorgevollmachten besitzen Gültigkeit bis zu ihrem Widerruf und gelten je nach schriftlicher Fixierung über den Tod hinaus. Dies ist sogar sinnvoll, da zwischen Tod und Ausgabe des Erbscheines an die Erben sonst kein Entscheidungsträger zur Verfügung steht. Jeder nach dem Gesetz Geschäftsfähige kann eine Vorsorgevollmacht erstellen und seinerseits einen voll Geschäftsfähigen benennen. Am besten kann ein Arzt die volle Geschäftsfähigkeit attestieren. Deshalb empfiehlt es sich, die ausgefüllte Vorsorgevollmacht dem behandelnden Arzt bzw. Hausarzt vorzulegen, damit er als Zeuge die Authentizität der Unterschrift und die noch vorhandene Geschäfts- und damit Einwilligungsfähigkeit des Patienten bestätigt.
Diese ist auch dann gültig, wenn sie nicht notariell beglaubigt ist. Sofern die Vorsorgevollmacht auch die Verfügungsgewalt über Immobilien beinhalten soll, ist zu beachten, dass in diesem Fall die notarielle Beurkundung unerlässlich ist. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Verfügungsvollmacht über Bankkonten und Depots auf den bankeigenen Formularen registrieren zu lassen.
Sinn und Zweck
Ein Organspendenausweis klärt Ärzte und anderes medizinische Personal darüber auf, was Sie im Todesfalle wünschen. Dies ist in den Fällen, in denen Sie nach einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung nicht mehr selbst bestimmen können, für Sie und Ihre Angehörigen hilfreich, damit diese so eine schwerwiegende Entscheidung nicht in Ihrem Namen treffen müssen.
Eine Organtransplantation eröffnet kranken und behinderten Menschen die Chance auf ein neues Leben. Voraussetzung ist allerdings, dass es genügend Organspender gibt. Wer sich dafür entscheidet, seine Organe zu spenden, kann die Entscheidung mündlich oder schriftlich dokumentieren. Am eindeutigsten ist die schriftliche Dokumentation der Bereitschaft zur Organspende durch einen Organspendeausweis.
Zur Zeit können folgende Organe nach dem Tod übertragen werden:
Nieren, Herz, Herzklappen, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Hornhaut (der Augen), Teile von Haut, Blutgefäßen, Sehnen, Hirnhaut, Knochen- und Knorpelgewebe.
Ob Organe übertragen werden können, hängt nicht vom Alter des Spenders, sondern vom Zustand seiner Organe ab. Viele ältere Menschen wirken heute nicht nur erstaunlich jung, sie sind es auch biologisch, so dass es keine feststehende Altersgrenze für eine Organspende gibt.
Menschen, die z. B. an einer akuten Tumorerkrankung leiden oder HIV-infiziert sind, können keine Organe spenden.
Sie können auf dem Organspendeausweis ankreuzen, ob Sie
- der Spende von Organen und Geweben uneingeschränkt zustimmen,
- die Spende einschränken, d. h. bestimmte Organe und Gewebe von der Spende ausschließen,
- die Spende ausdrücklich auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken
- Sie können einer Spende ausdrücklich widersprechen
- oder Sie lassen eine von Ihnen benannte Person entscheiden.
Falls Sie möchten, dass die Entscheidung erst im konkreten Fall getroffen wird, können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen (z. B. den Ehepartner).
Missverständnisse vermeiden
In jedem Fall sollten Sie aber nur eine der fünf Möglichkeiten ankreuzen. Anderenfalls besteht die Gefahr von Missverständnissen. Wer beispielsweise ankreuzt, dass er der Organspende uneingeschränkt zustimmt und gleichzeitig die Entscheidungsvollmacht auf seinen Ehepartner überträgt, lässt nicht deutlich werden, was er wirklich will.
Wer Fragen zum Thema Organspende hat, kann sich unter der kostenlosen Telefonnummer 08 00 - 9 04 04 00 an das Infotelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wenden. Hier wird man Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr ausführlich und verständnisvoll beraten. Oder informieren Sie sich im Internet unter: http://www.bzga.de.
Mit dem Ausfüllen eines Organspendeausweises schaffen Sie klare Verhältnisse und ersparen Ihren Angehörigen unter Umständen große seelische Belastungen. Sie sollten den Ausweis sorgfältig und gut lesbar ausfüllen und ihn immer bei sich tragen. So können Sie schwerkranken Menschen helfen und ihnen die Chance auf ein neues, leichteres und glücklicheres Leben geben.
Organspendeausweis
Einen akutellen Organspende-Ausweis können Sie auf der Internet-Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung per e-Mail bestellen oder ausdrucken
Der Organspendeausweis liegt im PDF-Format für Sie zum Herunterladen bereit.
Das Röntgenbild ist ein wichtiges Instrument der ärztlichen Diagnostik, obwohl es mittlerweile eine Vielzahl neuer Untersuchungsmethoden gibt.
Auch viele Jahre nach einer Röntgenuntersuchung können die Bilder wertvoll sein. Wer beispielsweise 1998 wegen einer Lungenerkrankung untersucht wurde und 2005 den Arzt wieder wegen Husten und Gewichtsverlust konsultiert, wird vermutlich in beiden Fällen geröntgt. Liegen dem Arzt bei dem zweiten Besuch die Aufnahmen von 1998 vor, kann er die aktuellen mit den alten Röntgenaufnahmen vergleichen und so den Krankheitswert eines Befundes bzw. den Verlauf einer Erkrankung wesentlich leichter und besser beurteilen. Besonders wichtig können alte Röntgenaufnahmen sein, wenn es um die Beurteilung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geht.
In der Vergangenheit waren besonders in Krankenhäusern alte Röntgenbilder nicht auffindbar bzw. wurden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet, um das Archiv zu entlasten. Es gibt Stimmen in der Ärzteschaft, die es deshalb für sinnvoll halten würden, generell den Patienten die Bilder zur Aufbewahrung zu übergeben. Nach derzeitiger Rechtsprechung ist dies jedoch nicht möglich, da Röntgenaufnahmen dem Arzt bzw. dem Krankenhaus gehören, das die Untersuchung durchgeführt hat, und dort 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Röntgenaufnahmen von Patienten, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Röntgenuntersuchung noch nicht vollendet haben, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Person aufzubewahren. Zwar haben der Patient und jeder andere Arzt das Recht, die Bilder einzusehen, ein Anspruch auf dauerhafte Überlassung der Bilder besteht jedoch nicht.
Patienten können aber ihren Arzt durchaus um die Überlassung der Bilder bitten, die älter als 10 Jahre sind.
Der Röntgenpass erleichtert Ihnen und Ihrem Arzt die Übersicht über alle durchgeführten Röntgenuntersuchungen. Grundsätzlich sollte der behandelnde Arzt bei jeder Röntgenuntersuchung das Datum, seinen Namen und vor allem, welche Körperregion geröntgt wurde, eintragen. Dies ist notwendig, um die Strahlendosen und damit deren mögliches Gesundheitsrisiko für den Patienten belegen und berechnen zu können.
Ihre Krankenkasse bzw. alle Apotheken halten entsprechende Röntgenpässe für Sie bereit.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen
An dieser Stelle haben wir für Sie einen übersichtlichen und praktischen Zykluskalender bereitgestellt.