Frei verkäufliche Arzneimittel
Bei Arzneimitteln wird zwischen rezeptpflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimitteln unterschieden. Frei verkäufliche Arzneimittel sind i. d. R. apothekenpflichtig und dürfen nur dort abgegeben werden. Frei verkäufliche Arzneimittel werden seit dem Gesundheitsreformgesetz 2004 - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
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