- 15.09.2025
- STADA unterstützt den Gesetzesvorstoß der Bundesregierung und setzt als Anbieter standardisierter Cannabisarzneimittel auf persönlichen Arztkontakt und Beratung in Vor-Ort- Apotheken.
- Ziel ist eine verantwortungsvolle, ärztlich begleitete Cannabistherapie, dabei plädiert STADA klar gegen rein telemedizinische Verschreibungen von Cannabis.
- Klarer Fokus liegt auf einer sicheren Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis – insbesondere mit standardisierten Extrakten.
Bad Vilbel, 15. September 2025– Die Bundesregierung will das Gesetz zur Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken verschärfen. Als Arzneimittelhersteller begrüßt STADA diesen Schritt ausdrücklich, um Missbrauchsrisiken zu senken und die Patientensicherheit zu erhöhen. STADA schlägt zudem vor, dass die geplanten Regelungen nicht nur für Cannabisblüten, sondern auch für Cannabisextrakte gelten sollen. Die Wichtigkeit des Themas manifestiert Stada mit dem Austritt aus dem Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoid-unternehmen (BPC).
Medizinisches Cannabis ist kein Selbstbedienungsladen
Die Dosierung von THC und CBD in medizinischem Cannabis – ob Blüte oder Extrakt – muss individuell auf jeden Patienten abgestimmt werden. Besonders die Einstellungsphase erfordert eine engmaschige ärztliche Begleitung. THC ist eine psychoaktive Substanz, die bei Überdosierung zu Wahrnehmungsstörungen, depressiven Verstimmungen oder Psychosen führen kann. Zusätzlich nehmen viele Patienten weitere Medikamente ein, etwa Opioide oder Antikonvulsiva. In Kombination können diese Mittel die Cannabis-Wirkung verstärken und das Risiko einer Überdosierung erhöhen. Während diese Effekte für den Patienten als Laien allein kaum einzuschätzen sind, ist die Therapie mit medizinischem Cannabis unter ärztlicher Aufsicht sicher und gut zu managen. Die ärztliche Betreuung ist daher essenziell. Dr. Martin Spatz, Head of Specialty Business Germany STADAPHARM, erklärt dazu: „Medizinisches Cannabis kann einen wertvollen Beitrag zur Versorgung von Patienten leisten. STADA unterstützt Praxen und Apotheken mit Fortbildungen und Materialien, um eine individuelle und persönliche Betreuung zu fördern. Nur so können wir unserem Auftrag ‚Caring For People’s Health as a Trusted Partner‘ gerecht werden und zur Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis beitragen. Wir unterstützen die Initiative von Bundesgesundheitsministerin Frau Warken möglichen Missbrauch insbesondere durch Freizeitkonsumenten einzudämmen.“
Onlineverschreibung birgt Missbrauchsrisiken
STADA steht der Telemedizin im Zeitalter digitaler Kommunikation nicht per se kritisch gegenüber, sondern nur der zunehmenden Verschreibung von vor allem medizinischen Cannabisblüten über rein telemedizinische Plattformen. Zudem werden die auf Cannabis fokussierten Plattformen derzeit oftmals missbraucht, um Freizeitkonsumenten über Privatrezept mit für den medizinischen Gebrauch vorgesehenen Präparaten zu versorgen. Darauf hin deutet der explosionsartige Anstieg des Anteils an Privatrezepten für medizinisches Cannabis seit Einführung des Cannabis-Gesetzes (CanG) im April 2024 und der daraus resultierenden neu entstandenen Verschreibungsmöglichkeiten und Vertriebswege, zu sehen vor allem bei Cannabisblüten: PKV-Verschreibungen liegen mittlerweile bei fast 90 % der Gesamtverschreibungen, während es bei den Extrakten in den letzten Jahren deutlich weniger Schwankungen weder bei GKV- noch PKV-Verordnungen gab (Quelle: Insight Health (2025). Green Line ODV-National).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die abgegebenen Mengen an Cannabisblüten im GKV-Markt relativ konstant geblieben sind, während der Absatz im PKV-Markt deutlich anwächst.
STADA zieht Konsequenzen und tritt aus dem BPC aus
Im Kontext dieser Entwicklung gibt STADA seinen Austritt aus dem Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) bekannt. Diese Entscheidung wurde nach intensiver interner Prüfung getroffen, da die strategischen Interessen und Vorstellungen von STADA zum Umgang und Vertrieb von Cannabis nicht mehr mit der aktuellen Ausrichtung des Verbandes im Einklang stehen. Das Unternehmen bleibt seiner Mission verpflichtet, den Zugang zur Therapie mit medizinischem Cannabis zu verbessern und die damit verbundenen individuellen Patientenbedürfnisse in den Fokus zu stellen.
Für eine konsistentere und umfassendere Patientensicherheit befürwortet STADA zudem eine Regelung im Rahmen der Gesetzesänderung der Bundesregierung, die zu den Cannabisblüten auch Cannabisextrakte miteinschließt: also gleiche Schutzmaßnahmen für Cannabisblüten und -extrakte, sowie der verpflichtende persönliche Arzt-Patienten-Kontakte und die Stärkung der Apotheken vor Ort.
Apotheken vor Ort stärken – Onlineversand begrenzen
Die persönliche Beratung in der Apotheke ist ein zusätzlicher, zentraler Baustein für die sichere Anwendung von medizinischem Cannabis. Das Apothekenpersonal erklärt nicht nur Dosierung und Anwendung, sondern beantwortet auch Fragen zu Wirkung und Nebenwirkungen. Der Onlineversand konzentriert sich auf wenige Anbieter, während kleinere, lokale Apotheken außen vor bleiben. STADA unterstützt daher das geplante Versandverbot für Blüten und plädiert auch hier klar für eine Ausweitung auf Cannabis-Extrakte – eine Ausnahme sollte nur für Botendienste der Apotheke vor Ort gelten.
STADA hat viele Mitstreiter
Neben STADA begrüßen auch weitere Institutionen die Intervention des BMG: Pharma Deutschland, die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheken (ABDA), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. In ihren Stellungnahmen an die Bundesregierung verdeutlichen auch sie die derzeit kritische Situation im Umgang mit medizinischem Cannabis.
Über die STADA Arzneimittel AG
Die STADA Arzneimittel AG hat ihren Sitz im hessischen Bad Vilbel. Das Unternehmen setzt auf eine Drei-Säulen-Strategie bestehend aus Consumer-Healthcare-Produkten, Generika und Spezialpharmazeutika. Weltweit vertreibt die STADA Arzneimittel AG ihre Produkte in mehr als 100 Ländern. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte STADA einen Konzernumsatz von 4.059 Millionen Euro und ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 886 Millionen Euro. Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte STADA weltweit 11.649 Mitarbeiter.
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